Garben: Zukunftsinvestitionen statt Abwrackprämie für Kohlemeiler

Anlässlich der erwarteten ersten Ergebnisse der
Kohlekommission erklärt Britta-Heide Garben, Landesvorsitzende von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:

„Wir Grünen wollen das Klima schützen. Es ist eine
gesamtgesellschaftliche Anstrengung, die Klimaziele für das Jahr 2030 zu
erreichen, denn die Ziele für das Jahr 2020 werden durch mangelndes Handeln der
Bundesregierung verfehlt werden. Es ist daher notwendig, Braunkohlekraftwerke
in Deutschland abzuschalten. Vier Punkte beim Ausstieg aus der Braunkohle und
dem anstehenden Strukturwandel im Mitteldeutschen Braunkohlerevier sind uns
besonders wichtig: Es braucht ein verbindliches Kohleausstiegsgesetz. Wir
wollen keine Abwrackprämie für Kohlemeiler sondern mutige Investitionen in
Erneuerbare Energien. Weiterhin brauchen wir ein Strukturkonzept, das den
Menschen im Süden unseres Bundeslandes eine Perspektive für ihre
wirtschaftliche Zukunft gibt. Und die Menschen vor Ort müssen mit einbezogen
werden.

Nur so können Sachsen-Anhalt und Deutschland ihren Anteil zur
Dämpfung der Klimakatastrophe beitragen. Nur so gibt es eine nachhaltige,
realistische Chance für die ganze Region. Nur so gelingt ein
Interessenausgleich, damit Investitionen zu nachhaltigen Jobs für die Menschen
vor Ort führen und die Region attraktiv für junge Menschen bleibt. Wir fordern
daher die Einrichtung einer Forschungseinrichtung oder Behörde des Bundes im
Süden Sachsen-Anhalts. Auch wir möchten natürlich den Chemiestandort erhalten,
denn er ist Vorreiter in Europa.

Die Arbeit geht jetzt richtig los. Bisher war der
Strukturwandel in Sachsen-Anhalt ein schlecht gemanagter Prozess. Es braucht
jetzt eine konkrete Planung, damit die Gelder sinnvoll verwendet werden können.
Welche zukunftsorientierten und strukturrelevanten Projekte sollen mit den
Finanzhilfen in Sachsen-Anhalt angegangen werden? Was wünschen sich die
Menschen vor Ort? Und bei all dem muss selbstverständlich eine intakte Natur im
Blick behalten werden: Auf keinen Fall darf im Sinne eines
Planungsbeschleunigungsgesetzes der Umweltschutz ausgehebelt werden.“