Zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines korrigierten Klimaschutzgesetzes äußert sich Cornelia Lüddemann, Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:
„Ziele und Visionen sind ohne konkrete Umsetzungsschritte nutzlos. Diese bleibt die Bundesregierung mit dem Entwurf ihres korrigierten Klimaschutzgesetzes schuldig.
Sachsen-Anhalt ist da deutlich weiter. Das gegen massiven Widerstand der CDU erkämpfte Klima- und Energiekonzept ist eine konkrete Arbeitsgrundlage, auf der in der nächsten Legislatur ein verbindliches und verlässliches Klimaschutzgesetz aufbauen kann. Wichtig dabei: Klimaschutz muss einen konkret spürbaren Nutzen für die Menschen vor Ort bieten.
Wir schlagen drei konkrete Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele vor:
1. Zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie
Die Windenergie ist eine zukunftsfähige Energiequelle und ein wichtiger Wirtschaftssektor für Sachsen-Anhalt. Damit wir ihr volles Potenzial ausschöpfen können, müssen wir ihr den Platz bieten, den sie braucht. Darum wollen wir verbindlich im Landesentwicklungsgesetz verankern, dass künftig zwei Prozent der Fläche unseres Landes für Windkraftanlagen zu reservieren sind (derzeit sind dies nur 1,0 Prozent, weitere 0,8 Prozent sind außerhalb solcher Eignungsgebiete für Windkraftnutzung in Gebrauch). Die Festschreibung eines 2-Prozent-Flächenziels auf Bundesebene würde den Ausbau der Windenergie massiv befördern und würde Gerechtigkeit über alle Bundesländer schaffen.
2. Außenbereichsabgabe für Großanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien
Die Kommunen spielen eine große Rolle beim Gelingen der Energiewende. Wir wollen sicherstellen, dass sie auch direkt von Energieerzeugung in ihrer Umgebung profitieren. Nur so steigern wir langfristig die Akzeptanz für erneuerbare Energieprojekte. Wir wollen, dass jede Kommune, in deren Außenbereich sich Windkraftanlagen oder großflächige Photovoltaikanlagen befinden, einen festen Anteil von den Erträgen dieser Anlagen erhält. Dieses Geld soll ihnen zur freien Verfügung stehen, damit sie es für notwendige Investitionen vor Ort nutzen können – beispielsweise für Kitas, Jugendclubs oder Schwimmbäder. Hierfür hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Mit einer solchen einfach zu berechnenden und verpflichtenden Außenbereichsabgabe gäbe es verlässliche Bedingungen für alle Beteiligten und steigende Akzeptanz in der Bevölkerung.
3. Ausbau Speicherförderprogramm
Klimaneutralität erreichen wir nur, wenn wir künftig all unsere Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Damit das möglich wird, müssen wir alle Potenziale nutzen. Deswegen gehört auf jedes geeignete Dach Photovoltaik. Zur stabilen Stromversorgung tragen Stromspeicher entscheidend bei. Darum wollen wir unser erfolgreiches Landes-Speicherförderprogramm weiterführen und ausbauen. So unterstützen wir Bürger*innen und Unternehmen bei der Installation von Photovoltaik auf dem Dach in Kombination von Stromspeichern im Keller.
„Konkrete Maßnahmen wie diese“, so Lüddemann, „sind jetzt erforderlich, damit Sachsen-Anhalt bis spätestens 2035 und der Bund bis spätestens 2045 Klimaneutralität erreichen kann. Die Energiewende schafft viele gut bezahlte, zukunftsfeste Arbeitsplätze. Das ist gut für die Menschen und die Wirtschaft. Darum setzen wir uns sowohl auf Landes-, als auch auf Bundesebene für einen konsequenten, gerechten und maßnahmengebundenen Klimaschutz ein, auf den sich die Menschen in Sachsen-Anhalt und in Deutschland verlassen können.“