Spenden Wenn Sie grüne Politik vor Ort unterstützen wollen, freuen wir uns über eine kleine Spende. Bankverbindung: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Anhalt-Bitterfeld GLS-Bank IBAN: DE51 4306 0967 4002 5691 00 BIC: GENODEM1GLS Wichtig: Bitte vermerken Sie nur das Wort „Spende“ und ihre Adresse für die Zusendung der Spendenbescheinigung bei Verwendungszweck. Sachspenden können wir leider nicht annehmen. Spender zahlen nur die HälftePersonen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten.Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €. Parteispenden sind SonderausgabenSteuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStGDarüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. KapitalgesellschaftenParteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.“